Die Hausverwaltung ist verpflichtet, den baulichen Zustand der ihr anvertrauten Immobilien durch regelmäßige Begehungen zu überwachen. Sollte sich aus einer Begehung ergeben, dass Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen notwendig sind, müssen die Maßnahmen in einem Instandhaltungsplan der Eigentümergemeinschaft vorgestellt werden. Die Hausverwaltung muss Kostenvoranschläge einholen, über Preise verhandeln, Aufträge vergeben und die Ausführung überwachen.